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                                         AGB von Exclusive-Driving

1. Abschluss des Beförderungsvertrages / Mietvertrages

Mit der Anmeldung bietet der Auftraggeber - auch ohne Unterschrift und Anzahlung - den Abschluss eines Beförderungsvertrages / Mietvertrages unter Anerkennung der nachfolgenden Bedingungen an. Der Vertrag kommt auf Grundlage der folgenden Bedingungen mit der schriftlichen oder fernmündlichen Annahme durch die Firma Exclusive-Driving, Inh. Jochen Kocher, im Folgenden ED genannt, zustande. Weicht der Inhalt der Beförderungsbestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot von ED vor. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebotes zustande, wenn der Kunde innerhalb der Bindungsfrist von drei Werktagen gegenüber ED die Annahme erklärt.

2. Vergütung

Die Anmietung des Limousinen Services beginnt und endet am Firmensitz von ED bzw. nach Absprache am FMO (Flughafen Münster/Osnabrück). Die Berechnung erfolgt nach Einsatzzeit, je angefangene 30 Minuten. Der zu berechnende Zeitraum, mindestens zwei Stunden, beläuft sich somit bei eintägigen Beförderungen auf die Dauer des gewünschten Einsatzes vom Verlassen des Firmensitzes bzw. FMO Stunden, bis zur Rückkehr. Wartezeiten werden mit einem geringeren Stundensatz berechnet. Bei mehrtägigen Reisen sind die Kosten für Übernachtung in einem Mittelklassehotel zu übernehmen. Übernachtung und Essen des Fahrers werden gegen Beleg abgerechnet. Etwaige Zusatzkosten wie Mautgebühren, Parkgebühren, Eintrittsgelder, Telefon oder ähnliches werden gesondert in Rechnung gestellt Es gelten die am Tag der Fahrt jeweils gültigen Preise laut Preisvereinbarung. Bei Pauschalvereinbarungen gilt der vereinbarte Preis für die vereinbarte Mietzeit.

3. Zahlungsbedingungen

Die Preise verstehen sich als Nettopreise. Zahlungen werden stets zur Begleichung der ältesten Forderung verwendet und sind, soweit keine andere Zahlungsbestimmung vereinbart worden ist, sofort ab Rechnungsdatum zu entrichten.

4. Leistungen

Die Leistungen bestehen aus der Beförderung von Personen in einem Mercedes Benz S-Klasse, zu den bei Vertragsabschluss ausgemachten Zielen und Zeiten. ED bietet insbesondere Transferfahrten, Hochzeitsfahrten, Limousinen Service mit Chauffeur, Fahrten zu Kurorten, Abholservice, Geschäftsreisen, Reisen nach Kundenwunsch und Fahrten zu Kulturevents an. ED versichert den verkehrssicheren Zustand des Fahrzeuges und dessen regelmäßige Wartung. Eine spontane Auftragsveränderung ist grundsätzlich nach Absprache mit dem Chauffeur möglich. Bei Airport Transfers sind die Fahrgäste bzw. der Auftraggeber verpflichtet jede Flugzeitenänderung umgehend schriftlich oder fernmündlich anzuzeigen. Bei Nichtanzeigen erlischt die Pflicht zur Beförderung.

5. Transferfahrten

Bei gebuchten Transferfahrten wählt der Chauffeur die Fahrtstrecke. Er wählt den kürzesten bzw. schnellsten Weg zum Bestimmungsort. Bestimmte Strecken oder Zwischenstopps sind nur nach Absprache mit dem Chauffeur möglich. Der Auftraggeber bestimmt bei der Buchung eine Abfahrtszeit.

6. Storno

Tritt der Kunde vom Vertrag zurück, hat ED Anspruch Stornierungsgebühren. Erfolgt die Stornierung 48 Stunden vor dem vereinbarten Leistungsbeginn hat der Kunde 50% des vereinbarten Preises zu zahlen. Bei weniger als 24 Stunden vor dem vereinbarten Leistungsbeginn hat der Kunde 75% des vereinbarten Preises zu zahlen. Bei Stornierungen innerhalb von 30 Tagen (bis 48 Stunden) vor Leistungsbeginn fallen 25% des vereinbarten Preises an. Wird der Limousinen Service ohne Stornierung nicht in Anspruch genommen, hat der Kunde den vereinbarten Preis ohne Abzüge zu zahlen. Die Stornierung hat schriftlich zu erfolgen.

7. Rücktritt durch den Auftragnehmer

Der Auftragnehmer kann aus wichtigen Gründen vom Vertrag zurücktreten. Insbesondere bei unvorhersehbaren technischen Mängeln an den Fahrzeugen. Ebenfalls durch Umstände, die eine Gefährdung der zu befördernden Personen, des Fahrers oder der Fahrzeuge darstellen ( z.Bsp. Witterungseinflüsse wie Eisglätte, Nebel oder Hagel, oder durch Umstände wie z.Bsp. Demonstrationen) Bei Rücktritt durch den Auftragnehmer sind geleistete Vorauszahlungen dem Auftraggeber zurückzuzahlen. Bei Rücktritt während des Auftrages werden nur anteilige Kosten fällig bzw. berechnet. ED haftet für keine Schäden, die aus einem Rücktritt vom Auftrag entstehen.

8. Höhere Gewalt

Sollte der Auftragnehmer einen vereinbarten Termin durch technische Pannen, Streiks und Absperrungen, höhere Gewalt, witterungsbedingten Notstand oder gesetzlichen Auflagen (z.B. Smog) nicht erfüllen können, so hat der Auftraggeber (wegen Einmaligkeit des Fahrzeuges) keinen Anspruch auf Erfüllung des Vertrages. Der Auftragnehmer versucht dem Auftraggeber ein Ersatzfahrzeug zu beschaffen, sollte dieses nicht gelingen, erhält er eine evtl. Anzahlung zurück. Weitere Regresse gegenüber dem Auftragnehmer sind ausgeschlossen.

9. Beförderung

Die Fahrgäste haben sich an die Weisungen des Chauffeurs zu halten. Handeln Fahrgäste den Weisungen von ED oder des

Chauffeurs zuwider, oder stellen sie eine Gefährdung nach der StVO, oder der Sicherheit des Straßenverkehrs durch Beeinträchtigungen des Fahrers dar, ist ED oder der Chauffeur berechtigt, sie von der Beförderung auszuschließen. In diesem Fall berechnet ED den vollen Fahrpreis und allen Neben- und Sonderleistungen. Die Mitnahme von Haustieren bedarf der vorherigen Absprache.

10. Gesetzliche und vertragliche Haftungsbeschränkungen

Die Haftung ist grundsätzlich auf die Inanspruchnahme der gesetzlich vorgeschriebenen Haftpflichtversicherung beschränkt. Die Haftung von ED ist auf den dreifachen vereinbarten Leistungspreis beschränkt, soweit ein Schaden des Kunden oder Limousinen Service Nutzers weder vorsätzlich, noch grob fahrlässig herbeigeführt wird. Für die Schäden, die der Kunde oder der Limousinen Service Nutzer am eingesetzten Fahrzeug verursacht, so haftet er gesamtschuldnerisch. Ansprüche des Auftraggebers gegenüber dem Auftragnehmer sind innerhalb eines Monats schriftlich ED geltend zu machen.

11. Datenschutzklausel

Der Auftraggeber wird gemäß § 33 Abs. 1 Bundesdatenschutzgesetz darauf hingewiesen, dass ED die Auftraggeber Daten in maschinenlesbarer Form speichert und im Rahmen der Zweckbestimmung des zum Auftraggeber bestehenden Vertragsverhältnisses verarbeitet. Die angegebenen personenbezogenen Daten werden vertraulich und unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Vorschriften behandelt. Personenbezogene Daten werden nur erhoben und genutzt, soweit es für die inhaltliche Ausgestaltung oder Abwicklung des jeweiligen Nutzungsverhältnisses erforderlich ist. Der Nutzer kann jederzeit Auskunft über die von ihm gespeicherten personenbezogenen Daten verlangen. Ferner kann er die Löschung der von ihm gespeicherten personenbezogenen Daten verlangen, sofern die Aufbewahrung der Daten nicht vorgeschrieben ist.

12. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäfts- und Beförderungsbedingungen bzw. Mietbedingungen hat nicht die Unwirksamkeit der anderen Bestimmungen zur Folge.

13. Gerichtsstand

Als Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag wird -soweit gesetzlich zulässig- Steinfurt vereinbart.

Ladungsfähige Adresse:

Exclusive-Driving, Inh. Jochen Kocher

Bernhardstraße 19, 48282 Emsdetten

Emsdetten 01.01.2018

BIstro FMO, Cafe FMO, Catering Fenderlrl
Airport Münster Osnabrück, FMO
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